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Sehr geehrte Damen und Herren, zurückblickend können wir sagen, dass unser Besuchskonzept und die konsequente Umsetzung dazu beigetragen hat, dass unsere Bewohner*innen ihre sozialen Kontakte pflegen konnten und nicht sozial isoliert wurden. Alle Mitarbeiter*innen haben bisher verantwortungsbewusst gehandelt und werden dies auch weiterhin tun. Dafür gebührt unseren Mitarbeiter*innen Dank. Die Einhaltung der AHA-Regeln war und ist für allen Seiten eine Herausforderung. Gerade jetzt ist es umso wichtiger, die AHA-Regeln gesamtgesellschaftlich diszipliniert einzuhalten. Unser Ziel das Schutzniveau bei Besuchen in der Einrichtung in hoher Qualität aufrecht zu erhalten, gelingt nur, wenn Sie liebe Besucher*innen uns dabei nach Kräften unterstützen. Alle Besucher*innen die sich leichtfertig über die Hygieneregeln hinwegsetzen machen sich zum Verbündeten des Virus. Wir werden konsequent allen Besucher*innen die wiederholt gegen die Hygieneregeln verstoßen, ein Besuchsverbot aussprechen. Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO ) vom 10. November 2020 des SMS formuliert in §1 auch weiterhin das Gebot der Kontakt-beschränkung und die Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 m. § 7 enthält […] Besuchsregelungen für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: […] (1) Der Besuch folgender Einrichtungen ist unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zulässig: 1. Alten- und Pflegeheime […] […] (2) Die Einrichtungen nach Absatz 1 sind zur Aufrechterhaltung der Besuchsmöglichkeiten verpflichtet. Im Rahmen eines Hygieneplans nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 23 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes oder eines eigenständigen Konzepts ist durch Regelungen zum Besuch und nach Bedarf zum Verlassen und Betreten der Einrichtungen […] sicherzustellen, dass die Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen (einrichtungsbezogenes, bewohnerorientiertes Besuchskonzept). Die Regelungen haben insbesondere Bestimmungen zu einzuhaltenden Hygienemaßnahmen, zur Anzahl der Besucherinnen und Besucher, zur Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten […] zu enthalten. § 5 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend. Die Besuchs- und Betretungsregelungen sind an die aktuelle regionale Infektionslage anzupassen und müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten stehen. Unsere mit dem Gesundheitsamt Nordsachsen abgestimmte Besucherregelung umfasst: Besucher*innen haben sich mind. 1 Tag vorher telefonisch anzumelden und den Tag und die Uhrzeit des Besuchs abzustimmen. Unterstützen Sie uns bitte hier und vereinbaren Sie die Termine von Montag bis Freitag. Sie möchten etwas für Ihre Angehörigen bei uns abgeben? Hier stehen wir vormittags ab 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags ab 15.00 bis 18.00 Uhr für Sie zur Verfügung. Besucher*innen werden beim Eintreffen in der Einrichtung empfangen und in die erforderlichen Schutzbestimmungen (Hygieneregeln, Abstandsgebot, korrektes Tragen des Mund-Nasen-Schutz sowie Gesichtsvisier, die Besuchsdauer und das Aufsuchen der Besuchsräume) eingewiesen. In den Besuchsräumen ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Besucher*innen müssen sich im Besucherbuch mit Namen/ Vornamen, PLZ, Telefonnummer und Datum registrieren lassen. Die Befragung nach Symptomen im Zusammenhang mit Covid-19 (bspw. Fieber, Husten, Halsschmerzen, Verlust von Geruchssinn, …) wird nachweislich dokumentiert. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist jederzeit einzuhalten. Das Aufsuchen der Bewohnerzimmer ist untersagt. Wir weisen darauf hin, dass ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz durch die Besucher*innen mitzubringen ist. Besuchsverbote bestehen weiterhin für Personen mit:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft. Das Team vom Pfortenplatz |
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Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz des Seniorenzentrum „Am Pfortenplatz“. |
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Wir möchten unseren Bewohnern in einer altersgerechten, schönen Atmosphäre einen angenehmen Lebensabend bieten, verbunden mit aktivierender Pflege und Betreuung durch unser Fachpersonal. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unser Seniorenzentrum befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße im direkten Zentrum der Stadt und bequem zu Fuß zu erreichen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
• der Marktplatz mit Stadtkirche • das Schloss mit Barockgarten • der Stadtpark • Bushaltestellen, Sparkasse, Einkaufsmöglichkeiten |
• das Rathaus mit der Stadtverwaltung • alle kommunalen Träger und Institutionen • Ärztehaus, Zahnarzte, Apotheken • Stadtbibliothek |
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Unternehmens Vorteile |
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Leistungen |
Wohnen |
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» Grundpflege » Behandlungspflege » physiotherapeutische Versorgung in unserer Pflegeeinrichtung |
Das Seniorenzentrum „Am Pfortenplatz“ ist das „Zuhause“, in dem sie erlebenswert wohnen, sich wohl fühlen und in dem alle Betreuungs- und Pflegemaßnahmen fachgerechte Anwendung finden. ... | „Bei uns sind SIE in |
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